Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Zuständige Sachbearbeiterin:
Sachbearbeiterin
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Gewerbe nach § 34c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter bedürfen einer Erlaubnis des Kreises nach §34c der Gewerbeordnung
Zuständig:
Rhein-Erft-Kreis
Ordnungsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 0 22 71 / 83- 0
E-Mail: ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de
Eine Gewerbemeldung darf und kann nur mit entsprechender Erlaubnis vorgenommen werden.