Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Gewerbeauskünfte

 Zuständige Sachbearbeiterin

Britta Odenthal
Erreichbarkeit: mo - do 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-240

E-Mail:

Raum:
73

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

 

Gewerberegisterauskünfte 

  1. Allgemeine Information:
    Auskünfte zu Betrieben in Kerpen
  2. Benötigte Unterlagen:
    Angaben zum Betrieb
  3. Gebühren:
    Einfache Auskunft:  20,00 €
    Auskunft mit örtlicher Ermittlung:   40,00 €
  4. Rechtliche Grundlagen:
    Gewerbeordnung 

Auskunft aus dem Gewerberegister

Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich formlos unter Angabe von Gründen stellen.
Mündliche Anträge sind nicht zulässig. 

Wer erhält Auskunft?

Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die/der Antragstellerin/ Antragssteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können nur mitgeteilt werden, wenn die/der Antragstellerin/ Antragssteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). 

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht; das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde. 

Gebühren

Die normale Auskunftsgebühr beträgt 20,00 Euro. Bei einer Auskunft mit besonderem Aufwand (z. B. örtliche Ermittlung) beträgt die Gebühr 40,00 Euro. Diese Gebühr ist unabhängig davon, ob der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende ermittelt werden konnte oder nicht.