Inhalt
Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Das Ziel der Fachstelle ist die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Sie berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ihnen Gleichgestellte mit einem GdB von mindestens 30 sowie
- Arbeitgeber
- Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit und Beruf
Die Fachstelle berät und informiert, von wem welche Hilfe gewährt werden kann und hilft bei der Antragsstellung
- Hilfen am Arbeitsplatz
Die Fachstelle berät - auch vor Ort - bei er Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes und der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
- Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX, sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate besteht. Die Kündigung ist dann nur noch mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Integrationsamt des Landschaftsverband Rheinland stellen. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Anschließend wird dem Integrationsamt ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.