Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
BF Lexikon
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Kreis- und Gemeindestraßen

KreisstraßenBei Kreis- und Gemeindestraßen fällt die Aufgabe der Straßenbaubehörde (Planung und Bau einer Straße) jeweils mit der Baulastträgereigenschaft (Unterhaltung, Verkehrssicherheit und in der Regel Eigentum) zusammen. Im Regelfall liegt das Eigentum und die Straßenbaulast der Kreisstraßen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Gemeindestraßen sind, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, die Gemeinden.

Ein Beispiel für den Bau einer Kreisstraße in Kerpen (1. Spatenstich 04.12.2000) ist der Bau der K 39 n. Durch den Neubau dieser westlich von Sindorf gelegenen Ortsumgehungsstraße soll die Kerpener Straße als Haupterschließungstraße verkehrslich entlastet werden. Außerdem stellt die Kreisstraße 39 n die Anbindung der Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld an das regionale Straßennetz dar. Im Süden schließt die neue Straße an den Europaring an, im Norden ist sie an die Kreisstraße 19 angebunden.

Die Länge der Strecke beträgt rund 2,4 km. Die Fahrbahnbreite liegt bei rund 7 m. Über die gesamte Strecke wird die Straße von einem Radweg und einem ca. 2,50 m hohen Lärmschutzwall begleitet. Im Querungsbereich des bereits vorher vorhandenen Rad- und Fußweges in Richtung Haus Breitmaar wurde die Fahrbahn abgesenkt und mit einer Holzbrücke überspannt, um eine niveaugleiche Querung zu ermöglichen und die Sichtbeziehungen von der Ortslage zum Haus Breitmaar zu erhalten.

Die Kreisstraße 39 n wurde vom Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaubehörde geplant und gebaut. Das Baurecht wurde durch einen Bebauungsplan der Stadt Kerpen geschaffen