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Umlegungsverfahren

Für die Durchführung von Umlegungen ist der Umlegungsausschuss der Stadt Kerpen zuständig. Dieser bedient sich für die täglichen Geschäfte einer Geschäftsstelle, die in Amt 16 angesiedelt ist. Nach der Anordnung einer Umlegung durch den Rat beschließt der Umlegungsausschuss die Einleitung eines Umlegungsverfahrens und gibt diese ortsüblich bekannt. Die Beteiligten können dann für die Dauer eines Monats die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis bezüglich ihres von der Umlegung betroffenen Grundstücks einsehen.

Außerdem erhalten die Grundbücher einen Umlegungsvermerk als Hinweis auf das Umlegungsverfahren. Verfügungen der Eigentümer und Eigentümerinnen über ein Umlegungsgrundstück und erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen bedürfen dann für die Dauer des Umlegungsverfahrens einer Genehmigung der Umlegungsstelle. Damit soll im Interesse aller Beteiligten einer wesentlichen Erschwerung oder gar der Verhinderung einer Umlegung vorgebeugt werden.
Mit den Grundeigentümern und -eigentümerinnen werden die Auswirkungen der Umlegung und die vorgesehene Neuregelung ausführlich erörtert. Danach wird ein Umlegungsplan über die Grundstücksneuordnung aufgestellt, der aus der Umlegungskarte und den Umlegungsverzeichnissen besteht.

Der Umlegungsausschuss setzt mit dem Umlegungsplan auch die Geldleistungen fest. Die Beteiligten erhalten dann einen jeweils sie betreffenden Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Der Umlegungsplan tritt in Kraft, sobald seine Unanfechtbarkeit ortsüblich, d. h. z.B. in den Tageszeitungen des Rhein-Erft-Kreis bekannt gegeben wird. Bereits damit entstehen die neu gebildeten Grundstücke. Bis zur Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters dient der Umlegungsplan als öffentliches Verzeichnis für die (Eigentums-) Rechte und Belastungen.
Zur Beschleunigung können mit Einverständnis der jeweiligen Beteiligten auch bereits im Vorweg -vor der Aufstellung des Umlegungsplanes- Einzelmaßnahmen geregelt werden.

Das Ablaufdiagramm verdeutlicht den formalen Ablauf des Umlegungsverfahrens.

Interessantes zu den Kosten eines Umlegungsverfahrens