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Bebauungsplan Kerpen 329 "Sondergebiet SB-Warenhaus Sindorfer Straße"

Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die Festsetzung eines Sondergebietes gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung die Einzelhandelsentwicklung um das vorhandene SB-Warenhaus an der Sindorfer Straße in Kerpen planungsrechtlich zu sichern und in den geplanten Einzelhandelsstandort "Falder/ Bürrig" am nördlichen Ortsrand von Kerpen planungsrechtlch einzubinden.

Lageplan_KE329_Offenlage
Lageplan

Rechtsplan KE 329 - Satzung [PDF-Dokument: 4.5 MB]

Textliche Festsetzungen KE 329 - Satzung [PDF-Dokument: 469 kB]

Begründung KE 329 - Satzung [PDF-Dokument: 3.2 MB]

Zusammenfassende Erklärung KE 329 - Satzung [PDF-Dokument: 750 kB]

Bekanntmachung KE 329 - Satzung [PDF-Dokument: 980 kB]


Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
11.12.2007
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
17.12.2007 - 18.01.2007
Offenlegungsbeschluss:
08.04.2008
Offenlegung:
21.04.208 - 23.05.2008
Satzungsbeschluss
28.04.2009
Rechtskraft (Veröffentlichung):

 18.06.2009

 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.