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32. Änderung Neffelweg

Ziel und Zweck der Planung ist, Teilbereiche die derzeit im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt sind, in Wohnbaufläche und einen 50 m breiter Streifen parallel des Neffelbaches in Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft", zu ändern.

Durch die Aufstellung des parallel betriebenen Bebauungsplanes 274 „Neffelweg“ Stadtteil Kerpen soll des Weiteren die Errichtung von 7 freistehenden Wohngebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten für den gehobenen individuellen Bedarf ermöglicht werden.

Die 50 m breite Grünfläche wird im Bebauungsplan differenziert in einer Breite von 30 m als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, der verbleibende 20 m breite Streifen parallel zur vorgenannten Fläche als private Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen festgesetzt.

In den dazugehörigen textlichen Festsetzungen werden diese Maßnahmen noch konkretisiert.

Mit der Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf der östlichen Seite des Neffelweges eine weitere Entwicklung des Ortsteiles Kerpen Langenich in diesem Bereich zum Abschluss gebracht werden.

LP_32FNP_n
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
27.11.2001
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
18.02.2002 bis 26.03.2002
Offenlegungsbeschluss:
25.06.2002
Offenlegung:
19.09.2002 bis 25.10.2002
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
17.12.2002
Rechtskraft (Veröffentlichung):
16.02.2005
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.