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Bebauungsplan Balkhausen 325 "Am Kapellchen"

Wesentliche Zielstellung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, im Sinne der Innenentwicklung derzeit nur gering genutzte Flächen sowie Brachflächen und eine alte zerfallene Hofanlage für eine bauliche Nutzung als Einfamilienhausgebiet zu erschließen. Bereits mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 286 "Am Kapellchen" ist versucht worden, diese Flächen für eine bauliche Nutzung planungsrechtlich vorzubereiten. Da das Vorhaben nicht weitergeführt werden konnte, wird jetzt ein neues Planverfahren gemäß § 13a BauGB begonnen. Hierbei wird im Wesentlichen auf die bereits begonnene Planung zurückgegriffen, das heißt eine Stichstraße , die in einer Wendenanlage endet, erschließt insgesamt 12 Einfamilienhäuser, die als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser um die Wendeanlage gruppiert werden.

Da der Bebauungsplan 325 als Planverfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, werden kein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzen sowie kein Umweltbericht erforderlich.

Lageplan_TÜ325_Am_Kapellchen
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
18.09.2007
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
s. Offenlegung
Offenlegungsbeschluss:
18.09.2007
Offenlegung:
12.11.2007 - 13.12.2007
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
29.01.2008
Rechtskraft (Veröffentlichung):
01.03.2008
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.