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Stadtentwässerung

Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Abwasseranlage der Stadt Kerpen erhoben. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Anschlussbeitragssatzung der Stadt Kerpen. Mit dem erzielten Beitragsaufkommen wird die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des Kanalnetzes zum Teil finanziert.

Hier kommen Sie zur Kanalanschlussbeitragssatzung.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Beitragsangelegenheiten und zentrale Vergabestelle.