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Landwirtschaft

Die Kolpingstadt Kerpen ist Eigentümerin von circa 0,9 Mio. qm landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, die sie in vollem Umfang an Dritte (landwirtschaftliche Betriebe) verpachtet.

Vergabe von städtischen Landwirtschaftsflächen

Sofern die Kolpingstadt Kerpen landwirtschaftliche Flächen erstmalig zu vergeben hat, werden diese im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mittels eines transparentes Vergabeverfahrens und mithilfe eines Punktesystems über verschiedene Kriterien und Merkmale an die jeweils Punkthöchste bzw. den jeweils Punkthöchsten vergeben.

Die Vergabe der Flächen erfolgt ausschließlich an aktiv praktizierende Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Flächen selbst bewirtschaften.

Hierzu hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 31.03.2020 eine Leitlinie beschlossen.

Diese Leitlinie finden Sie hier.

Im Regelfall werden den Bestandspächterinnen und Bestandspächtern im Folgenden diese Flächen immer wieder zur weiteren Bewirtschaftung angeboten.

Verpachtung von städtischen Landwirtschaftsflächen

Die Verpachtung der städtischen, landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfolgt laut den Beschlüssen des Stadtrates vom 09.04.2019 und 31.03.2020 unter Berücksichtigung des Verbotes der Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, insbesondere von Glyphosat.

Die Kolpingstadt Kerpen bietet zur Verpachtung zwei Handlungsalternativen an:

1. Handlungsalternative
Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide unter Zahlung des Jahrespachtpreises und jährlicher Vertragslaufzeiten. Der jährliche Pachtzins wird hierbei wie folgt berechnet:
5,30 € x Gesamtertragsmesszahl des entsprechenden Flurstücks : 100

2. Handlungsalternative
Verzicht auf Glyphosat und Neonikotinoide und zusätzliche Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen auf 50% der Gesamtfläche. Davon auf mindestens 25% der Gesamtfläche Maßnahmenpakete des Vertragsnaturschutzes zur Ackerextensivierung unter Wegfall der Pachtzahlung an die Kolpingstadt Kerpen. Stattdessen Zahlung eines im Vertragsnaturschutz üblichen Gebrauchsüberlassungsentgeltes in Höhe von 25,00 € pro Hektar. Der Pachtvertrag wird für die gesamte Fläche über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen.

Zusätzlich zum Pachtzins bzw. Gebrauchsüberlassungsentgelt übernehmen die Pächterinnen und Pächter eine Pauschale zur Abgeltung der Umlage für die Landwirtschaftskammer, die durch die Kolpingstadt Kerpen überwiesen wird. Die Pauschale beträgt 14% des Pachtzinses bzw. 20% des Gebrauchsüberlassungsentgeltes. Darüber hinaus sind die auf dem Pachtgegenstand ruhenden öffentlichen Steuern und Abgaben von den Pächterinnen und Pächtern auf der Grundlage des Abgabenbescheides gesondert an die Kolpingstadt Kerpen zu zahlen.

Antrag auf Verpachtung

Die abgeschlossenen Landpachtverträge laufen i. d. R. zum 31.10. eines Jahres aus. Für die erneute Verpachtung der städtischen, landwirtschaftlich nutzbaren Fläche stellen Sie bitte rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Landpachtvertrages – einen Antrag auf erneute Verpachtung der Fläche.

Den Antrag erhalten Sie hier.

Arbeitsgruppe Landwirtschaft

Die Kolpingstadt Kerpen hat im Juni 2021 die „Arbeitsgruppe Landwirtschaft“ ins Leben gerufen. Sie setzt sich u.a. aus den Vertreterinnen und Vertretern der Kerpener Landwirtschaft und der Politik sowie den unterschiedlichsten Fachdienststellen der Stadtverwaltung zusammen. Zu bestimmten Sachthemen werden bei Bedarf weitere Institutionen bzw. Fachbehörden hinzugezogen. Ziel bei diesem vierteljährlich stattfindenden Dialog ist es, aktuelle Themen und Probleme der Landwirtinnen und Landwirte zu diskutieren und konstruktive Lösungen zu erarbeiten sowie Beratung und Unterstützung für spezielle Themenbereiche wie z. B. das Glyphosatverbot oder den Insektenschutz anzubieten.

Kontakt

Amt 17 - Bodenmanagement und Liegenschaften
Frau Pal
Telefon: 02237/58-544
E-Mail: angela.pal@stadt-kerpen.de
Raum: 242