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Förderprogramm der Kolpingstadt Kerpen zur Dach- und Fassadenbegrünung

Begrünte Dächer und Gebäude senken die Hitzebelastung im Sommer und verbessern die Abflusssituation bei extremen Niederschlagsereignissen. Die Kolpingstadt unterstützt die Bemühungen ihrer Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen und gewährt Zuschüsse für die Begrünung von privat und gewerblich genutzten Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind.


Biodiversitätsgründach (Foto: Bundesverband GebäudeGrün e.V.)

Die Begrünung von Dachflächen und Fassaden kann einen bedeutenden Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zur Verbesserung von Gesundheit und Umwelt leisten. Der Blick auf die vergangenen heißen Sommer zeigt, dass dringender Handlungsbedarf zur Abkühlung der Siedlungsbereiche besteht. Gemäß Berechnungen des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz könnten fast 2 Millionen Quadratmeter Dachteilfläche und damit rund 40% der gesamten Dachflächen in Kerpen, nachträglich begrünt werden und einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der klimatischen Situation leisten.


Begrünte Dächer und Fassaden vereinen eine Vielzahl positiver Wirkungen, die meist schon innerhalb kurzer Zeit wirksam werden, u.a. sind das:

    • Solargründach (Foto: Bundesverband GebäudeGrün e.V.)Beschattung und Kühlung bei Hitze
    • Filterung der Luft
    • Regenwasserrückhalt
    • Lebensraum für Pflanzen und Tiere
    • Energieeinsparung durch Wärmedämmung
    • Schutz der Dachabdichtung
    • Wertsteigerung der Immobilie
    • In Kombination mit Photovoltaik (aufgeständerte PV-Anlage) wird die Effizienz der PV-Anlage durch die Kühlung gesteigert


Förderung der Kolpingstadt Kerpen

Fassadenbegrünung (Foto: Bundesverband GebäudeGrün e.V.)Die Kolpingstadt Kerpen fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch einen Zuschuss von 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten. Bei Maßnahmen zur Dachbegrünung gilt ein Förderhöchstsatz von 40 Euro pro Quadratmeter Vegetationsfläche. Förderfähig sind alle angemessenen Materialausgaben, Ausgaben für Entwurfs- und Planungsleistungen und Ausgaben für Ausführungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal. 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen mit Eigentum an der Immobilie und von ihnen Bevollmächtigte. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Förderantrag stellen.

Dachbegrünung

Gefördert werden Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung einer Dachbegrünung sowie die benötigten Materialien. 

Der Schichtaufbau des Dachsubstrates muss eine Aufbaustärke von mindestens 6 cm erreichen. Die zu begrünende zusammenhängende Dachfläche muss eine Mindestgröße von 10 m2 aufweisen. Die Fertigstellungspflege kann gefördert werden, sofern sie Bestandteil der beauftragten Dachbegrünung ist. 

Maßnahmen zur Dachbegrünung auf asbesthaltigen Dachabdeckungen oder Abdichtungsbahnen bestehend aus Polyvinylchlorid (PVC-P) mit Weichmachern sind nicht zuwendungsfähig.

Fassadenbegrünung

Gefördert werden Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung einer Begrünung an Außenfassaden und Außenmauern sowie benötigte Materialien und ggf. erforderliche Vorarbeiten.

Gefördert werden nur Rankhilfen, die einzig den Begrünungszweck erfüllen (keine Geländer, Zäune, Unterstände o. ä.). Maßnahmen zur Sanierung der Fassade oder einer bestehenden Fassadenbegrünung sind nicht zuwendungsfähig.

Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur dann förderfähig, wenn deren Bewässerung vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen (Zisterne, Regensammler, Retentionsdach) erfolgt.



Bei in Eigenleistung erbrachten, fachgerechten Arbeiten sind die Materialkosten, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind, förderfähig. Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht. Nähere Bestimmungen zu den förderfähigen Maßnahmen können der  Förderrichtlinie entnommen werden.


Ablauf

1.   Planung der Maßnahmen

    • Skizze erstellen
    • Angebote einholen

2.   Antragstellung

    • Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
    • Formulare ausfüllen und einreichen

3.   Bewilligungsverfahren

    • Die Stadt wertet die Unterlagen aus und erteilt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid

4.   Durchführung der Maßnahme

    • Innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung muss die Maßnahme fertiggestellt sein

5.   Auszahlung nach Fertigstellung

    • Nachweiserbringung über die durchgeführte Maßnahme und entstandenen Kosten
    • Auszahlung der Förderung nach Prüfung der Unterlagen

Anträge können für das Jahr 2022 leider nicht mehr gestellt werden. 
Es wird geprüft, ob das Fördeprogramm 2023 fortgeführt werden wird.
Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre ab Bewilligung. In diesem Zeitraum sind das Pflegen und das Instandhalten der Begrünung sicherzustellen.


Antragstellung

Die Förderung muss schriftlich über das von der Kolpingstadt Kerpen bereitgestellte Formular beantragt werden. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt. Mit der Durchführung der Maßnahme darf nicht vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Kolpingstadt Kerpen erteilt unter Anwendung der Kriterien der Förderrichtlinie die Zuwendungsbescheide.

Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn elektronisch oder postalisch zu richten an:

Kolpingstadt Kerpen
Abteilung 16.1 Stadtplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

E-Mail: julian.bleckmann@stadt-kerpen.de


 Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Fotodokumentation des Ausgangszustands
  • Lageplan oder eine aussagekräftige maßstäbliche Skizze, aus der die Fläche für die Begrünungsmaßnahme zweifelsfrei entnommen werden kann
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens, die ggf. einen Aufschluss über die Aufbaustärke der Dachbegrünung liefert
  • Nachweis der förderfähigen Kosten durch ein Angebot oder detaillierte Kostenschätzungen
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse durch einen aktuellen einfachen Grundbuchauszug oder aktuellen Grundbesitzabgabebescheid
  • Vertretungsvollmacht, falls der Antrag nicht von der Person mit Eigentum an dem Gebäude gestellt wird

Ansprechperson

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Herr Bleckmann unter 02237/58164 oder julian.bleckmann@stadt-kerpen.de gerne zur Verfügung.


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