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Bodenordnung

Im Allgemeinen sind darunter alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen Grund und Boden zum Zweck einer bestimmten Nutzung geordnet werden, also die Aufteilung des Bodens in abgegrenzte Grundstücke, die Bestimmung des jeweiligen Eigentümers und die Festlegung der Nutzungsmöglichkeit.

Bodenordnung in der Praxis

In der Praxis bedeutet Bodenordnung vor allem die Neuordnung der Grundstücke und ihrer Grenzen, damit eine andere, meist günstigere Nutzung des Bodens möglich wird, beispielsweise durch die Flurbereinigung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Sie wird gemeinsam von den Grundstückseigentümern, der Landwirtschaftskammer und der Flurbereinigungsbehörde, aber ohne die Pächter vorgenommen. Das Verfahren ist in den Flurbereinigungsgesetzen der Länder geregelt. Zur Vorbereitung des Strassen-, Wege- oder Gewässerbaus kann Bodenordnung im Zusammenhang mit der Flurbereinigung auch notwendig werden.

Im Siedlungsbereich wird die Bodenordnung - Umlegung - genannt. In Neubaugebieten dient die Umlegung nach dem Baugesetzbuch insbesondere der Schaffung von Baugrundstücken und der Abgrenzung von öffentlichen Flächen, insbesondere der Verkehrsflächen, die für die Erschließung der Baugrundstücke nötig sind. Hierfür ist ein "qualifizierter" Bebauungsplan erforderlich. Bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen erwirbt die Gemeinde alle Grundstücke, ordnet sie neu und verkauft sie dann wieder. Dabei kann sie die planungsbedingten Bodenwerterhöhungen abschöpfen. In Altbaugebieten wird die Umlegung oft bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Auch hierbei ist ein "qualifizierter" Bebauungsplan notwendig.
Grundstücksteilungen und Grenzregelungen nach dem Baugesetzbuch gehören ebenfalls zur Bodenordnung; sie sind für geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte vorgesehen.