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23. FNP Änderung Abgrabungskonzentrationszonen

Ziel und Zweck der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes "Abgrabungskonzentrationszonen" im Stadtteil Kerpen ist, Flächen die derzeit im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) als landwirtschaftlichen Nutzflächen dargestellt sind, innerhalb der im GEP dargestellten BSAB- Bereiche als Konzentrationszonen für den Abbau von Kiesen und Sanden zu überlagern.

Planungsziel der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, entsprechend eines umfangreich erstellten Gutachtens -Abgrabungskonzentrationszonen-, d.h. Abgrabungsbereiche unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Lagerstätten räumlich zusammen zu fassen und entsprechend innerhalb der im GEP dargestellten BSAB im Flächennutzungsplan entsprechende Bereiche darzustellen. Durch die Ausweisung von Abgrabungskonzentrationszonen sollen weitere Abgrabungen im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einem geringen Konfliktpotential entsprechend des Gutachtens gebündelt und auf wenige Standorte im Stadtgebiet konzentriert werden und die Kiesversorgung möglichst langfristig sichergestellt werden. Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen werden die Rohstoffe umweltschonend gewonnen, so dass künftige Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt, den Siedlungsraum sowie in landwirtschaftliche Nutzungsstrukturen weitestgehend minimiert und die bisher kaum vermeidbare Streuung der Abgrabungen verhindert werden.

Die Ausweisung der Abgrabungskonzentrationszonen in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt neben der ökonomischen Notwendigkeit, die regionale Bauwirtschaft langfristig und ausreichend mit Rohstoffen zu versorgen zu können. Voraussetzung für die Ausweisung von Konzentrationszonen in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes war die detaillierte Erfassung der Rohstoffvorkommen im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer räumlichen Verbreitung, Quantität und Qualität sowie einer Konfliktanalyse im Hinblick auf die Schutzgüter zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Einleitungsbeschluss:
28.01.2003
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
14.04. - 14.05.2004
Offenlegungsbeschluss:
22.02.2005
Offenlegung:
12.04. - 13.05.2005, erneut: 21.09. - 24.10.2009
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
13.12.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
27.04.2006
 
Ansprechpartner:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.