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Inhalt
Haushalt der Kolpingstadt Kerpen
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - in der derzeit gültigen Fassung – in seiner Sitzung am 16. März 2021 den Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt) beschlossen.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte diesen am 26. Oktober 2021, am 30. Oktober 2021 wurde die Haushaltssatzung veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
2021 |
2022 | |
Ergebnisplan: | ||
Gesamtbetrag der Erträge |
218.383.790 € |
210.918.650 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
224.176.115 € |
224.856.530 € |
Finanzplan: | ||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
193.819.710 € |
199.413.740 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
206.738.175 € |
206.659.730 € |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
23.782.668 € |
15.200.930 € |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
58.967.340 € |
32.361.360 € |
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
39.848.392 € |
21.360.150 € |
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
14.575.200 € |
15.965.000 € |
Steuerhebesätze: | ||
Grundsteuer A: |
340 % |
365 % |
Grundsteuer B: |
620 % |
720 % |
Gewerbesteuer nach Ertrag: |
500 % |
500 % |
Dieser Link führt Sie zum Haushaltsplan 2021-2022 als pdf-Dokument (Dateigröße ca. 13 MB).
Hier finden Sie die Haushaltspläne der Vorjahre.
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Der Haushaltsplan 2019-2020 liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen, Zimmer 141, öffentlich aus.