Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe für allein Erziehende.
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss:
Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab 12 bis 18 Jahre:
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen für: | ||
2024 | ||
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 230,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 301,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 395,00 € |
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg ein.
Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre
Zusätzlich für Kinder über 15 Jahre
Die erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung können Sie als Anlage per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de einreichen
Sollte es Ihnen nichtmöglich sein den Antrag auszudrucken, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de.
Folgende Angaben werden benötigt:
Wir melden uns schnellstmöglich und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Wir bitten Sie in allen Fällen ausschließlich um Kontaktaufnahme per E-Mail!
Wir melden uns!
Danke für Ihr Verständnis!
Einen Onlineantrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie demnächst hier stellen:
Datenschutzerklärung zum OZG-Dienst Unterhaltsvorschuss Online gem. Art. 13 und 14 DSGVO