Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist eine Folgeleistung bereits bewilligter Hilfen. Wurde z. B. einem Personensorgeberechtigten (in der Regel einem Elternteil) bereits eine
Hilfe zur Erziehung oder eine
Hilfe für junge Volljährige gewährt, können diese Hilfen auch finanzielle Unterstützung, wie z. B. die Auszahlung von Pflegegeld bei Vollzeitpflege, umfassen. Ebenso können auch bei einer bewilligten
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige finanzielle Hilfen ausgezahlt werden. Alle diese Hilfen werden nach Beratung bei den jeweils für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen beantragt. Weitere Beratung zu finanziellen Hilfen leisten die
Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.