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Gutachten 09.01.2017 


Guten Tag! Dieses Bautagebuch war ja von der Kerpener Stadtverwaltung und der Schulleitung der Europaschule als Instrument der Transparenz geplant worden. Die Planung des umfangreichen Bau- bzw. Sanierungsvorhabens sollte für die Kerpener Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein - ein sehr begrüßenswertes Unterfangen! Wie man den in diesem Bautagebuch dargestellten Terminen entnehmen kann, hat ja inzwischen die beauftragte Planungsgesellschaft VBD ihr Gutachten hinsichtlich der geschätzten Kosten von Neubau oder Sanierung vorgestellt. Am 23.11.2016 wurde im öffentlichen Teil der Schulausschusssitzung kurz darüber berichtet, im nichtöffentlichen Teil ausführlich. Ich fände es sinnvoll, dieses Gutachten im Bautagebuch zu verlinken, möglicherweise in einer durch die Verwaltung kommentierten Form. Das würde die Transparenz bei diesem Projekt befördern! Mit freundlichen Grüßen, Bernd Woidtke Studiendirektor am Gymnasium der Stadt Kerpen - Europaschule

Antwort vom 16.01.2017

Sehr geehrter Herr Woidtke,

für Ihre Anregung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH (VBD) über den Vergleich verschiedener Sanierungs- und Neubauvarianten im Bautagebuch der Europaschule zu veröffentlichen bzw. zu verlinken, bedanke ich mich. 

Wie Sie in Ihrer email vom 10.01.2016 richtigerweise ausgeführt haben, wurde zwar auf das noch nicht endgefasste VBD-Gutachten im öffentlichen Teil der Sitzung des Schulausschusses am 23.11.2016 grob hingewiesen, die konkrete Vorstellung des Entwurfs mit Zahlen, Daten und Fakten erfolgte dann allerdings nur im nichtöffentlichen Teil der vorgenannten Sitzung. Darüber hinaus wurde in der Sitzung auch mehrfach sowohl von Seiten der Verwaltung als auch von Herrn Mandt von der VBD darauf hingewiesen, dass das Gutachten in Teilen noch ergänzt bzw. überarbeitet werden muss.

 Im Hinblick darauf, dass das Gutachten noch nicht endgefasst ist und Grundlage eines noch andauernden Entscheidungsbildungsprozesses in Politik und Verwaltung ist, bitte ich um Verständnis, dass ich in Anwendung des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG NRW) derzeit einer Veröffentlichung bzw. Verlinkung des Gutachtens in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung nicht zustimmen kann. Hinzu kommt, dass weder aus dem politischen Bereich noch von Seiten der Verwaltungsführung eine Freigabe zur Veröffentlichung der bislang vorliegenden Fassung des Gutachtens vorliegt. Gerne werde ich jedoch zu gegebener Zeit das Gutachten in dann abschließender Form im Bautagebuch veröffentlichen bzw. verlinken, wenn dies nach den Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes möglich ist und eine Freigabe hierzu aus dem politischen Bereich bzw. durch die Verwaltungsführung erteilt worden ist.

 Ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen momentan keine anderslautende Nachricht zukommen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kolpingstadt Kerpen