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Erlassanträge für Kindergartenbeiträge



Abteilung 23.4 Kindertagesbetreuung
als Abteilung des Jugendamtes Kerpen im Rathaus
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-102

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Für Sie zuständig:


Claudia Nelissen


Telefon:
02237/58-202

E-Mail:

Raum:
54

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Erlassanträge für Kindergartenbeiträge
  1. Allgemeine Informationen:
    Prüfung der Anträge auf Erlass/Teilerlass des Kindergartenbeitrages nach BSHG und KJHG,
    Bewilligungsgrundlage: Einkommensgrenze nach BSHG

  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • aktuelle Gehalts-/Lohnabrechnung
    • Prämiennachweise der Hausrat-, Unfall-, Risikolebens-, privaten Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über Einkünfte nach dem 325,-- €-Gesetz
    • Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen
    • Kindergeldbescheid
    • Rentenbescheid
    • Nachweis über zu zahlenden Mietzins (kalt)
    • Nachweis über Entfernungskilometer zur Arbeitsstelle
    • Sozialhilfe-/Arbeitslosen-/Wohngeldbescheid
    • Gewinn- und Verlustrechnung/Bilanz (bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit)