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Wappen Stadt Kerpen
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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Eine Geburtsurkunde oder Ablichtung aus dem Geburtsregister stellt das Standesamt des Geburtsortes aus (den Geburtsort bitte genau angeben, da Kerpen aus mehreren früheren Gemeinden besteht).
     
  • Eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem früheren Familienbuch wird nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde.
     
  • Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
     
  • Eine Sterbeurkunde stellt nur das Standesamt des Sterbeortes aus.

Nach Ablauf einer bestimmten Aufbewahrungsfrist werden die Urkunden an das historische Archiv abgegeben:

-          die Sterberegister nach 30 Jahren

-          die Eheregister nach 80 Jahren

-          die Geburtenregister nach 110 Jahren

Sollten Sie Auskünfte aus diesen Registern benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das historische Archiv:
historisches-archiv@stadt-kerpen.de

In allen anderen Fällen können Sie vereinfacht über das Online-Portal Urkunden bestellen:

Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden

Die Urkunden werden Ihnen dann per Post zugestellt. Sollten Sie Fragen zum Bestellvorgang haben, wenden Sie sich während der telefonischen Sprechzeiten an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Geld

Gebühren:

Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art und gleichzeitig ausgestellt 5,00 Euro.