Hier kann alles drin stehen.
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Inhalt
Eigenheimförderung
Art und Höhe der Förderung für die Stadt Kerpen:
Neuschaffung und Ersterwerb:
Modell A B
Einkommensgrenze bis zu 100 v. H. bis zu 140 v. H.
Grundpauschale 45.000,- Euro 20.000,- Euro
Kinderbonus für jedes Kind 5.000,- Euro 5.000,- Euro
Für die Förderung des Erwerbs bestehenden selbgenutzten Wohnraums werden 70 von 100 der oben genannten Baudarlehen, maximal 90 von 100 der Erwerbskosten einschließlich Erwerbsnebenkosten gewährt.
Zusätzlich kann in Modell A ein Zusatzdarlehen in Höhe von 8.000,- Euro bewilligt werden, wenn für das Förderobjekt keine Eigenheimzulage gewährt wird.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Hier finden Sie die notwendigen Vordrucke.