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Inhalt
Bebauungsplan Blatzheim 1/3. Änderung
Ziel und Zweck der 3. Änderung ist die Verlängerung der vorderen und rückwärtigen Baugrenze bis zu einem Abstand von 6,0 m ab der Straßenbegrenzungslinie. Entsprechend wird die seitliche Baugrenze aufgehoben und in einem Abstand von 6,0 m parallel zu der Straßenbegrenzungslinie des Giffelsberger Weges festgelegt. Die neuen Garagen sind in der Flucht der vorhandenen Garagen zu errichten, wobei jedoch mindestens 3,0 m Abstand ab Straßenbegrenzungslinie einzuhalten sind.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist seit dem 01.05.1974 rechtsverbindlich.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist seit dem 01.05.1974 rechtsverbindlich.
Lageplan
Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.