Menschen mit Behinderung

Zum 01.01.2008 sind die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst worden. Die bisher von den Versorgungsämtern wahrgenommenen Aufgaben sind durch Landesgesetze auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe aufgeteilt worden.
Für die amtliche Feststellung von Behinderungen sowie das Ausstellen oder Verlängern von Schwerbehindertenausweisen gemäß § 69 Sozialgesetzbuch IX ist jetzt der

Landrat des Rhein-Erft-Kreises
Amt für Familien, Senioren und Soziales
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

zuständig, soweit die Bürgerinnen und Bürger in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen. 

Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern

Nähere Informationen erhalten Sie bei

 der Beratungs,- und Auskunftsstelle des Rhein-Erft-Kreises